Anträge / Anfragen

2020

Siegburg, 03. April 2020

Sehr geehrter Herr Landrat,

durch die notwendigen Maßnahmen, die zurzeit vom RSK veranlasst werden, um die Auswirkungen der Krisensituation zu begrenzen und zu lindern, entstehen finanzielle Belastungen, die weder planbar noch absehbar waren. Diese zusätzlich zu den beschlossenen Haushaltsplanungen notwendigen Ausgaben sind zurzeit weder der Höhe noch dem zeitlichen Rahmen nach absehbar.

Wir bitten Sie daher, uns über die bisher angefallenen und gegenwärtig abschätzbaren Aufwendungen wie folgt zu informieren:

  • In welchen Bereichen der Verwaltung (z.B. Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Schulverwaltung usw.) bisher außerplanmäßige Aufwendungen notwendig waren und in welcher Höhe?
  • Welche Aufwendungen dieser Art in der nächsten Zukunft (etwa in 4 Wochen) voraussichtlich unumgänglich anfallen (z.B. der absehbare Betrieb der Abstrich-Zentren, Personalausfall wg. Quarantäne u.Ä.)?
  • Wie schätzt die Verwaltung bei unterschiedlichen Szenarien des Krisenverlaufs die finanziellen Auswirkungen insgesamt ein?
  • Wie schätzt die Verwaltung die Wahrscheinlichkeit eines notwendigen Nachtragshaushalts 2020 ein?

Für eine schriftliche Beantwortung wären wir dankbar.
Zu den Fragen 3. und 4. wäre eine grobe Abschätzung ausreichend.

Gleichzeitig möchten wir folgende Anregung als Antrag formulieren:
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Entwicklung bezüglich der oben formulierten Problembereiche in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) die politischen Gremien zu informieren, z.B. in Form eines Bulletins.

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda und Fraktion

f.d.R.
N. Klein

-> Antwort zur Anfrage/Antrag (PDF)

Siegburg, 03. April 2020

Sehr geehrter Herr Landrat,

die außergewöhnliche Situation, die zur Schließung von Schulen und Kitas geführt hat, bietet der Verwaltung potentielle Möglichkeiten, in den Schul- und sonstigen Gebäuden, soweit sie sich im Eigentum des Kreises befinden, Reparatur. und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die sonst nur in der Ferienzeit oder bei Unterbrechung des Betriebs möglich wären.
Dies könnte zur Entzerrung der Arbeiten, Durchführung von bisher aufgeschobenen Maßnahmen und u.U. zum Erreichen von besseren Konditionen bei den beauftragten Handwerksbetrieben führen.

Wir bitten Sie daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Existiert in der Gebäudeverwaltung des Kreises eine Liste von Maßnahmen, die in Frage kämen?
  • Wenn nein, ist die Verwaltung in der Lage, neben der Betreuung der sonst laufenden Baumaßnahmen, solche Maßnahmen zu ermitteln und aufzulisten?
  • Gibt es Überlegungen für den Fall, dass nach den Osterferien der Schulbetrieb nicht wiederaufgenommen werden kann, die dann unterrichtsfreie Zeit entsprechend zu nutzen?
  • Wie und im welchen Umfang wäre die Finanzierung solcher außerplanmäßigen Arbeiten haushaltsmäßig realisierbar?
  • Sind der Kreisverwaltung bisher Anregungen/Angebote von Handwerksfirmen/Elterninitiativen/Förderkreisen bekannt, die auf eine Durchführung solcher Maßnahmen in Schul- oder Kitagebäuden während der unterrichtsfreien Zeit gerichtet waren?

Für die schriftliche Beantwortung wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda, Ralf-Udo Rothe und Fraktion

f.d.R.
N. Klein

Siegburg, 11. Oktober 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Vergabekommission des Bau- und Vergabeausschusses hat am 13.05.2020 einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Schulen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises mit neuer IT-Hardware zugestimmt.

Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, in wie weit die vorliegenden Planungen, im Rahmen der zur Finanzierung herangezogenen Förderprogramme, modifiziert und ergänzt werden können, dergestalt, dass der Focus stärker auf eine einheitliche Ausstattung der Lehrer und Schüler mit mobil zu nutzenden Endgeräten (Laptop/Tablet) einschließlich der notwendigen Software gelegt wird.

Begründung:

Aufgrund der bekannten momentanen Situation wurden ab dem 16.03.2020 die Schulen in NRW geschlossen. Bis heute sind nicht alle Schüler wieder beschult und ein Teil der Lehrerschaft gehört einer Risikogruppe an, die sich zurzeit im Homeoffice befindet und mit ihren Schülern über das Internet mithilfe der Microsoft Software Office 365 Teams kommuniziert.

Nicht jeder Schüler verfügt über die erforderliche Hard- und Software.

Einige Schüler besuchen den Schulunterricht, andere können es aus verschiedenen Gründen nicht. Weiterhin ist davon ausgehen, dass die momentane Situation sich auch noch auf das kommende Schuljahr auswirken kann (Gefahr einer „zweiten Welle“, etc.).

Damit einzelne Schüler nicht benachteiligt werden, sondern sich alle auf dem gleichen Stand befinden, sollten alle Schüler und Lehrer die gleichen technischen Voraussetzungen bezüglich der Hard- und Software erhalten, egal, ob in der Schule unterrichtet wird oder von zuhause via Internet.

Wir stellen deshalb den Antrag, zu prüfen, ob, ggf. in wie weit:

  • Die Schüler und Lehrer mit Laptops ausgestattet werden können, auf denen eine einheitliche Software (z.B. Office 365 mit Teams) installiert ist
  • Die Schulen mit WLAN in allen Räumen ausgestattet werden können, damit die Laptops untereinander verbunden, vor allem aber auch von außen Schüler und Lehrer miteingebunden werden können, die nicht in der Schule präsent sind und „Homeoffice“ betreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Arvid Ellenberger, Ralf-Udo Rothe, Dr. Edward v. Schlesinger, Dagmar Poethmann, Vladimir Skoda und Fraktion

f.d.R.
N. Klein

2019

Siegburg, 14. März 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

in letzter Zeit demonstrieren häufig Schüler freitags unter dem Motto „Fridays For Future“.
Die Demonstrationen finden regelmäßig während der Unterrichtszeit statt, indem die Schüler die verpflichtende Teilnahme an Unterricht verweigern, um so ihrem Protest öffentlich Ausdruck zu verleihen.

Wir bitten Sie um Auskunft zur Situation im Kreisgebiet:

1. Da diese Vorgänge auch im Rhein-Sieg-Kreis bereits vorgekommen sind, betrafen sie nach Ihrer Kenntnis:

  • den allgemeinen Schulbetrieb?
  • auch Schulen in Trägerschaft des Kreises?

2. Wenn ja, wie schätzt die Kreisverwaltung, insbesondere die Schulaufsicht solche Vorkommnisse in Bezug auf die Gesetzeslage, insbesondere das Schulgesetz/die Schulordnung ein?

3. Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Kreisverwaltung, insbesondere die Schulaufsicht, zu ergreifen, um eine ordnungsmäßige Teilnahme der Schüler am Unterricht zu gewährleisten?

4. Wurde/wird erfasst, wie viele Unterrichtsstunden durch die Aktionen versäumt wurden bzw. an wie vielen Schulstunden voraussichtlich nicht teilgenommen werden wird?

Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass es bei den Aktivitäten der Schüler glaubhafter erscheinen würde, dass ihnen die Thematik wirklich am Herzen liegt, wenn sie für die Demonstrationen ihre Freizeit opfern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda, Dr. Helmut Fischbach, Norbert Klein und die Fraktion

f.d.R.
N.Klein

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 31. Mai 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Presseberichten wird im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die irakische Verbrecherbande „ Al -Salam 313“ auch gegen eine Sprachschule in Siegburg ermittelt (General-Anzeiger vom 23.05. und 26.05.2019).

Es soll um Urkundenfälschung, Einschleusung von Ausländern und ggf. andere Delikte gehen. Der Geschäftsführer und Prüfbeauftragte der Schule soll in großem Umfang gegen Bestechungsgelder die Sprachtests manipuliert und Ergebnisse gefälscht haben. Dadurch seien Unberechtigte in den Besitz von falschen Sprachzeugnissen gelangt, die zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und bei Einbürgerungsanträgen als Nachweis der Deutschkenntnisse dienen.

Der Verdacht soll bestehen, dass unberechtigt vor allem irakische Paramilitärs der schiitischen Gruppe „Jaish-al-Mahdi“ mit krimineller Vergangenheit nach Deutschland gebracht werden sollten.

Laut den Berichten sollen auch Verfahren betroffen sein, die beim Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises geführt werden.

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um folgende Auskünfte:

  • Wie geht das Ausländeramt mit dieser Situation um? Werden laufende und abgeschlossene Verfahren überprüft?
  • Um wie viele Fälle welcher Art (Aufenthaltsverlängerungen, Einbürgerungen etc.) geht es? Aus welchen Ländern stammen ggf. die Antragsteller?
  • Welche Konsequenzen verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Art werden ergriffen? Welche rechtlichen Handlungsoptionen sind vorhanden?
  • Welche Maßnahmen ergreift das Ausländeramt, um solche Fälle in der Zukunft zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 11. Oktober 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion beantragt, dem Kultur- und Sportausschuss folgenden Antrag zum Beschluss vorzulegen:

Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vertreter der „Veranstaltungsgemeinschaft für den Lokalfunk für das Verbreitungsgebiet der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg Kreises e. V.“ und /oder der Geschäftsführung der Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen mit dem Ziel, aktuelle Informationen über das Programmkonzept des Senders zu erhalten.

Begründung:

Der Rhein-Sieg-Kreis ist als Kommanditist an der Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH & Co.KG beteiligt und hat somit ein berechtigtes Interesse an der Ausgestaltung des Sendeprogramms.

Zu diesem Zwecke sollte zunächst durch einen Vertreter der "Veranstaltungsgemeinschaft für den Lokalfunk für das Verbreitungsgebiet der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg Kreises e. V.“ und/oder der Geschäftsführung dem Ausschuss ein Bericht über die Tätigkeiten des Senders gegeben werden.

Anlässlich der Vorstellung sollten erkennbar werden:

1. eine Zusammenstellung/Übersicht über die ausgestrahlten Formate nach Themenkomplexen (Kultur/ Politik/ Wirtschaft etc.) sowie deren statistische Auswertung hinsichtlich Sendezeit und Kostenaufwand

2. welche Berichte/Programmformate zur 50-Jahresfeier des Rhein-Sieg-Kreises in diesem Jahre ausgestrahlt wurden, auch unter dem Gesichtspunkt der Traditionspflege und der Förderung des Verständnisses der historischen Bezüge (z.B. zum Herzogtum Berg, Erzbistum Köln u.a.) als auch der deutschen Leitkultur im Sendegebiet

3. Informationen zu der nicht im Beteiligungsbericht erfassten "Veranstaltungsgemeinschaft für den Lokalfunk für das Verbreitungsgebiet der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg Kreises e. V.“, der sich die Radio Bonn/Rhein-Sieg GmbH & Co. KG als Betriebsgesellschaft gemäß dem Landesmediengesetzes NRW bedient, welche geeignet sind, die Tätigkeit dieses Vereines zu beleuchten

4. ob Planungen bestehen, wie zukünftig den sich verändernden Informationsstrukturen im Sozial-Media-Bereich gerecht werden soll

5. in welchem Verhältnis sich die zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die Veranstaltungsgemeinschaft und die GmbH verteilen

6. aus welchen Quellen sich der Sender finanziert und ob er Spenden (>1.000€) erhält.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edward von Schlesinger, Ralf-Udo Rothe, Vladimir Skoda, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 14.Oktober 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie - im Hinblick auf die aktuelle Gewalttat, die sich in Halle und Umgebung gegen jüdische Mitbürger und Einrichtungen gerichtet hat - in Abstimmung mit den für die Sicherheit im Kreis verantwortlichen Polizeibehörden Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben:

1. Sind den Behörden in der letzten Zeit antisemitisch motivierte Straftaten oder ähnliche Vorfälle im Kreisgebiet bekannt geworden?

2. Falls ja, welcher Art und wann?

3. Falls ja, sind die Urheber/Beteiligten an solchen Taten ermittelt worden?
Ggf.: um wen handelt es sich?

4. Falls ja, welche Maßnahmen planen/führen die Sicherheitsbehörden durch, um ähnliche Vorfälle zu verhindern?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 14. November 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bundesrepublik Deutschland nimmt in der flächenmäßigen Netzabdeckung einen der letzten Plätze in Europa ein. Auch im Rhein-Sieg-Kreis bestehen in der Netzabdeckung bedeutende Lücken. Dies bildet ein beträchtliches Hemmnis in der Nutzung moderner Technologien und stellt eine bedeutende Verminderung der Qualität des Rhein-Sieg-Kreises als Wirtschaftsstandort dar.

Wir bitten daher um folgende Auskünfte:

1. Ist die Zustandsbeschreibung der Bundesnetzagentur vom 9. 11. 2019 über Funklöcher im Rhein-Sieg-Kreis (siehe Ausschnitt der Kartendarstellung) der Verwaltung bekannt?

Kartendarstellung der Funklöcher im Rhein-Sieg Kreis
Quelle: Bundesnetzagentur vom 9. 11. 2019

2. Welche Gemeinden und Schulen im Kreis sind von der unzureichenden Netzabdeckung konkret und besonders betroffen? (Als unzureichende Netzabdeckung sind alle heller gekennzeichnete Flächen anzusehen.)

3. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Verwaltung auf die Netzabdeckung im Kreisgebiet?

4. Welche Schritte kann die Verwaltung unternehmen, um diesen Zustand zu verbessern?

5. Sind der Verwaltung Vergleichssimulationen und Studien über die Auswirkung der Netzqualität auf die Konkurrenzfähigkeit zu vergleichbaren „Speckgürteln“ (München, Frankfurt, Hamburg, Dresden, Berlin u.a.) bekannt?

6. Hat die Verwaltung untersucht, ob dieser Zustand zur Verlagerungen von wirtschaftlichen Aktivitäten in besser aufgestellte Gebiete beiträgt?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edward von Schlesinger, Vladimir Skoda, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 14. November 2019

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten um verbindliche Mitteilung, welche Vertretungsregelungen in den Ausschüssen gelten, insbesondere ob ein in einem anderen Ausschuss als Mitglied oder Vertreter vereidigter Sachkundiger Bürger einen anderen Sachkundigen Bürger vertreten kann, der an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert ist.

Der § 7 II der Hauptsatzung des Kreises bestimmt, dass die Kreistagsabgeordneten die Ausschussmitglieder der eigenen Fraktion vertreten können. Bezüglich der Vertretung durch Sachkundige Bürger wird dort keine Aussage getroffen.

Auch die Geschäftsordnung des Kreistages, speziell § 28 regelt die Vertretung nicht explizit.

Der Hintergrund dieser Anfrage ist, dass zu Beginn der Wahlperiode unsere Fraktion die mündliche Auskunft erhalten hatte, dass die Vertretung durch einen Sachkundigen Bürger, der einem anderen Ausschuss angehört, nicht möglich ist.

In der Sitzung des Sozialausschusses am 02.09.2019 wurde der abwesende Sachkundige Bürger Droste (Mitglied) durch den Sachkundigen Bürger Danne, der Mitglied im Ausschuss für Inklusion und Gesundheit ist, vertreten.

Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Frau Mazur-Flöer, die die Sitzung leitete, lies dies in Übereinstimmung mit der Verwaltung zu. (s. Seite 5, Abs.2 der Niederschrift über die gefassten Beschlüsse in der 26. Sitzung des Ausschusses).

Wir bitten um Auskunft, ob diese Handhabung als ordnungsgemäß anzusehen ist und wie ggf. zukünftig bei Vertretungen zu verfahren ist.

Mit freundlichen Grüßen
Vladimir Skoda, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

2018

Siegburg, 19. Februar 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zum o.a. Themenkreis:

1. Befinden sich noch (Alt-)Aktenbestände von Vertriebenen / Aussiedlern / Spätaussiedlern aus den Zuständigkeitsbereichen des Vertriebenenamtes und des Lastenausgleichsamtes in der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-kreises?

Falls ja: Wo werden sie verwaltet / sind sie archiviert?

2.
a) Besteht bzw. in welchen Fällen besteht eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes, des Bundesausgleichsamtes oder des Bundesarchivs Bayreuth?

b) Ist bzw. in welchen Fällen ist das Ausländeramt oder eine andere Dienststelle des Rhein-Sieg-Kreises zuständig?

c) Können Zuständigkeiten der jeweiligen Wohnsitz-Kommune gegeben sein?

3. Ist bekannt, wie viele Personen im Rhein-Sieg-Kreis (heute noch) zu den 3. Gruppen der

a) Vertriebenen (bis 1953)
b) Aussiedler (1954 – 1992)
c) Spätaussiedler (1993 -)

gehören?

1. An welche Stelle müssen sich Vertriebene / Aussiedler / Spätaussiedler wenden, wenn sie im Rahmen von Anträgen auf Altersrente zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ein Duplikat der Vertriebenenausweise A -C benötigen?

2. Haben auch Nachkommen der Personengruppen zu Frage 3.a)-c) das Recht, einen Vertriebenenausweis zu beantragen?

Welche Rolle spielt in diesen Fällen ggf. das Kriegsfolgenbereinigungs-gesetz?

3. Werden aktuell spezielle Fördermaßnahmen für neu ankommende Spätaussiedler angeboten?

Wie hoch ist ggf. der Etat, insbesondere im Vergleich zum Volumen der Leistungen, welche Asylbewerbern / Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden?

4. Plant der Rhein-Sieg-Kreis besondere Maßnahmen einer Erinnerungs-kultur (an die ehemalige Heimat, spezielle Ereignisse, kulturelle Leistungen etc.)?

Freundliche Grüße

Dr. Edward von Schlesinger, Norbert Klein ,Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 19. Februar 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2018, zugesandt am 12.01.2018, stellt die AfD-Fraktion den folgenden Änderungsantrag:

Die geplanten migrationsbedingten Aufwendungen für Kosten für Unterhalt (KdU) im Haushaltsplan des Sozialamtes, Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende, 0.50.20 (S.65 des Entwurfs) werden vorsorglich um 4 Mio.€ höher eingeplant, so dass die gesamten „Ordentlichen Aufwendungen“ dieses Produkts 132.339.900€ betragen.
Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwandposition wird die Allgemeine Umlage nicht wie geplant um 14,6 Mio.€ (3,25%) abgesenkt, sondern lediglich um 10,6 Mio.€ (2,36%), so dass der neue Umlagesatz 33,04% beträgt.

Begründung:

Bei der Planung der migrationsbedingten KdU im Haushaltsplan 2017 und 2018 wurde von einer 100%-Finanzierung dieser Aufwendungen durch die Weiterleitung der Bundeszuschüsse ausgegangen. Eine Belastung des Kreishaushalts wurde nicht eingeplant.

Erst im Bericht zur Haushaltsentwicklung 2017 zum 2.Quartal 2017 wurde von einer diesbezüglichen Unterdeckung i.H. von ca. 750 T€ berichtet (z.B. Einladung FA 13.09.2017, S. 28 der Anlage zum TOP 4).

Im Entwurf des Nachtragshaushalts (Vorbericht, S. 9 und Produkt 0.50.20, S.66) wird bereits von einer Unterdeckung für 2017 i.H. von 4,5 Mio. € ausgegangen. Auch für das lfd. Jahr 2018 und die Folgejahre muss lt. Kämmerei jeweils mit einer Unterdeckung zu Lasten des Kreishaushalts in Millionenhöhe gerechnet werde, wobei die Finanzierung für die Zeiträume nach dem Jahr 2019 vollkommen unklar ist.

Dadurch bestätigen sich die Befürchtungen, die seit dem Ausbruch der „Migrationskrise“ von vielen Bürgern und Finanzexperten geäußert wurden, dass die unkontrollierte, massenhafte Einwanderung eine milliardenschwere Belastung der Haushalte auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zur Folge haben werde. Auch die Bürger des Kreises sind nunmehr mit einer erheblichen finanziellen Belastung konfrontiert.

Wir halten es unter diesen Umständen für nicht angemessen, diese Risiken, die sich bereits in den Jahren 2017 bis 2019 auf ca. 12 bis 15 Mio. € summieren, im Nachtragshaushalt zu ignorieren und die eingetretene Verbesserung im Haushalt 2018 im vorgesehenen Umfang voll an die Kommunen weiterzuleiten, ohne eine entsprechende Vorsorge im Kreishaushalt einzuplanen.

Wir beantragen daher, den vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 insoweit zu ändern, als die geplanten Aufwendungen im o.a. Teilprodukt des Sozialamtes (0.50.20) vorsorglich zur Deckung der zu erwartenden Lücke um 4 Mio. € erhöht werden. Zur Finanzierung dieses Postens soll die beantragte Minderung der Absenkung der allgemeinen Umlage dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags I (PDF)
-> Antwort - Ablehnung des Antrags II (PDF)

Siegburg, 28. Februar 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

bezgl. der Behandlung des im Rhein-Sieg-Kreis anfallenden Mülls haben wir folgende Fragen:

1. Auf welche Art und Weise werden die anfallenden, getrennt gesammelten Kontingente derzeit verwertet/behandelt?

2. Hat sich die Entsorgungspraxis der in letzter Zeit geändert bzw. wird sie sich zukünftig verändern, ggf. in welcher Art und Weise? Welches finanzielle Volumen ist betroffen?

a) Zeigen sich Auswirkungen auf die Behandlung des Inhalts der gelben Tonnen (stoffliche, thermische, marktwirtschaftliche Verwertung)? Verbleiben Rückstände, die verbrannt, abgelagert/deponiert werden müssen, ggf. in welcher Größenordnung?

b) Ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Entsorgung des Restmülls?

c) Ergeben sich Änderungen bei der Verwertung des Biomülls oder des Papiers, insbesondere, wenn Verunreinigungen vorliegen?

d) Was geschieht mit dem bzw. was ist vorgesehen hinsichtlich der Verwertung des Sondermüll(s) (Elektronikschrott, Kabel, Hausgeräte etc.)? Verbleiben Rückstände, die hier abgelagert werden müssen, ggf. in welchen Mengen?

e) Werden bzw. welche der Müllsorten werden direkt oder indirekt über Zwischenstationen durch Export ins Ausland vermarktet? Ist hier eine Veränderung zu erwarten?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kurth, Ralf-Udo Rothe und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 12.06.2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

bezgl. der Behandlung des im Rhein-Sieg-Kreis anfallenden Mülls haben wir folgende Fragen:

1. Auf welche Art und Weise werden die anfallenden, getrennt gesammelten Kontingente derzeit verwertet/behandelt?

2. Hat sich die Entsorgungspraxis der in letzter Zeit geändert bzw. wird sie sich zukünftig verändern, ggf. in welcher Art und Weise? Welches finanzielle Volumen ist betroffen?

a) Zeigen sich Auswirkungen auf die Behandlung des Inhalts der gelben Tonnen (stoffliche, thermische, marktwirtschaftliche Verwertung)? Verbleiben Rückstände, die verbrannt, abgelagert/deponiert werden müssen, ggf. in welcher Größenordnung?

b) Ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Entsorgung des Restmülls?

c) Ergeben sich Änderungen bei der Verwertung des Biomülls oder des Papiers, insbesondere, wenn Verunreinigungen vorliegen?

d) Was geschieht mit dem bzw. was ist vorgesehen hinsichtlich der Verwertung des Sondermüll(s) (Elektronikschrott, Kabel, Hausgeräte etc.)? Verbleiben Rückstände, die hier abgelagert werden müssen, ggf. in welchen Mengen?

e) Werden bzw. welche der Müllsorten werden direkt oder indirekt über Zwischenstationen durch Export ins Ausland vermarktet? Ist hier eine Veränderung zu erwarten?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kurth, Ralf-Udo Rothe und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 17. August 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob - i.S. der Kundenfreundlichkeit - im Bereich des Straßenverkehrsamtes ein Präsenz-Schalter eingerichtet werden kann, damit vereinbarte Termine bei unvorhersehbaren Verzögerungen in einem angemessenen Zeitraum (evtl. gegen zusätzliche Gebühr) nachgeholt und aufwendige Neuterminvergaben vermieden werden können.

Begründung:

Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist regulär nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung (online/telefonisch) möglich. Die Wahrnehmung des Termins muss innerhalb eines engen Zeitfensters erfolgen. Kommt es durch Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Unfälle, Staus etc.), zu geringfügigen Verspätungen, ist die Terminvereinbarung hinfällig.
Dies ist insbesondere für Kunden mit weiten Anfahrtswegen sehr ärgerlich.

Zusätzlich regen wir an, anlässlich des neuen Internet-Auftritts auf der Web-Seite des Kreises an hervorgehobener Stelle den Hinweis aufzunehmen, welche Angelegenheiten des Straßenverkehrsamtes auch in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinde-/Stadtverwaltungen bearbeitet werden können. Dies würde sowohl aufseiten des Amtes wie der Kunden zur Entlastung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edward von Schlesinger, Vladimir Skoda, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort - Vertagung des Antrags (PDF)
-> Antwort - Erledigung des Antrags (PDF)

Siegburg, 28. August 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

durch politische Entscheidungen der vergangenen Jahre ist die Zahl der sachgrundlosen Zeit- und der Teilzeitarbeitsverträge vermehrt angestiegen. Dies führt dazu, dass immer mehr Berufstätige zu Zweit- oder sogar Mehrfachbeschäftigungen gezwungen sind. Es müssen zudem immer häufiger Aufstockungsanträge zur Sicherung des Lebensunterhalts gestellt werden.

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

1. Wie viele Aufstockungsanträge wurden im Bereich des Jobcenters Rhein-Sieg in den Jahren 2015, 2016, 2017 und bis Juni 2018 von Berufstätigen gestellt?
Wie lange betrug die jeweilige durchschnittliche Bearbeitungsdauer?

2. Wie viele Aufstockungsanträge wurden im Bereich des Jobcenters Rhein-Sieg in den Jahren 2015, 2016, 2017 und bis Juni 2018 von Arbeitslosen mit ALG I - Bezügen unterhalb der Werte des ALG II zzgl. Mietkosten (warm) gestellt?
Wie lange war die jeweilige durchschnittliche Bearbeitungsdauer?

3. Wie hoch wird die Zahl der Arbeitslosen mit ALG I - Bezügen unterhalb der Werte des ALG II zzgl. Mietkosten (warm) geschätzt, die aus Scham keinen Antrag gestellt haben?

4. Wie lange betrug die jeweils längste Bearbeitungsdauer in den obigen beiden Bedarfsgruppen?

5.
a) Bei wie vielen Beschwerden an den Ombudsmann des Jobcenters Rhein-Sieg wurde der Beschwerde stattgegeben? Wie lange dauerte es in den abgefragten Jahren durchschnittlich bis zur Entscheidung?

b) Wie viele Beschwerden befinden sich derzeit in der Bearbeitung?

c) In wie vielen negativ beschiedenen Fällen wurde die Entscheidung des Ombudsmannes gerichtlich angefochten?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edward von Schlesinger, Vladimir Skoda, Peter Kurth, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort des Antrags (PDF)

Siegburg, 05. September 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

im Rahmen der bevorstehenden Einbringung des Haushaltes für die Jahre 2019 und 2020 bitten wir um Auskünfte zu folgenden Fragen, um einzelne Planungsansätze besser nachvollziehen zu können.

1. Wie sieht die Statistik hinsichtlich ausreisepflichtiger Ausländer in Gebiet des Rhein-Sieg Kreises aus?

2. Wie sehen die Schätzungen diesbezüglich für den Zeitraum des Haushaltes 2019 - 2020 aus?

3. Welche Kosten sind für den anstehenden Doppelhaushalt geplant?

4. Welche Kosten fielen bisher tatsächlich an (Kostenverfolgung) und welche Ansätze werden für den Haushaltsentwurf 2019 - 2020 zugrunde gelegt?

Dazu erfragen wir konkret die nachstehend aufgeführten Daten:

1. Istbestand

1.1. Ausreisepflicht und der Vollstreckungswirksamkeit
Zeitraum / Verpflichtete / Ausgewiesene / durchschnittliche Vollstreckungsdauer
2015
2016
2017
bis 06/2018

1.2. Anzahl der Kettenduldungen:
Anzahl ausgesprochener Duldungen / statistischer Durchschnitt pro Person
2015
2016
2017
bis 06/2018

1.3. Gesamtzuwendungen des Bundes:
2015
2016
2017
bis 06/2018

1.4. Haushaltsansätze der Vorhaushalte und des laufenden Haushalts - Pflichtaufgaben nach Weisung:
2015
2016
2017
bis 06/2018

1.5. Haushaltsansätze der Vorhaushalte und des laufenden Haushalts - freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
Personalaufwand / Sachaufwand
2015
2016
2017
bis 06/2018

1.6. Haushaltansätze der Vorhaushalte und des laufenden Haushalts - verdeckte (mittelbare) Haushaltsansätze (nicht enthalten in 1.4. und 1.5.)
Zusätzlicher Personalaufwand / Sachaufwand / Investitionen
2015
2016
2017
bis 06/2018

2. Planungsansätze für den Haushalt 2019-2020:

2.1. Ausreisepflicht und Vollstreckungswirksamkeit
Zeitraum / Verpflichtete / Ausgewiesene / durchschnittliche Vollstreckungsdauer
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

2.2. Anzahl der Kettenduldungen:
Anzahl ausgesprochener Duldungen / statistischer Durchschnitt pro Person
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

2.3. Gesamtzuwendungen des Bundes:
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

2.4. Ansätze im Haushalt 2019-2020 - Pflichtaufgaben nach Weisung
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

2.5. Ansätze im Haushalt 2019-2020 - freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

2.6. Ansätze im Haushalt 2019-2020 - verdeckte (mittelbare) Haushaltsansätze (nicht enthalten in 1.4. und 1.5.)
Zusätzlicher Personalaufwand / Sachaufwand / Investitionen
Erwartet
07-12/2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020

Begründung:

Der Zeitpunkt der Anerkennung der Flüchtlings-/Asylbewerbereigenschaft oder eines subsidiären Schutzstatus bestimmt, wie schnell die Kommunen von ihrer Finanzierungsverantwortung durch den Bund entlastet werden. Nordrhein-Westfalen gab laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in 2016 rund 2.024 Millionen € für Asylbewerberleistungen aus, davon entfielen 1.576 Millionen € auf Regelleistungen, 449 Millionen € auf Sonderleistungen.

Einer Durchschnittskommune entstehen jährlich Kosten pro Flüchtling/Asylbewerber in Höhe von rund 20.000 € (Pflichtaufgaben nach dem AsylbLG). Davon entfallen rund 12.000 €, je nach Wohnungsmarkt, auf die Kosten der Unterbringung, 2.000 € auf die Gesundheitsversorgung und durchschnittlich 6.000 € auf Transferleistungen. Hierfür werden vom Bund 8.280 € erstattet. Rund 11.720 € jährlicher Kosten (in den ersten 15 Monaten) pro Flüchtling/Asylbewerber verbleiben bei den kommunalen Gliederungen. Danach steigt deren Belastung erheblich.
Hinzu kommen Infrastrukturmaßnahmen (Ausbau von Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen etc.) sowie erhöhte Kosten der Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edward von Schlesinger, Vladimir Skoda, Ralf-Udo Rothe, Norbert Klein und Fraktion

 
Anlage

Definitionen der in der Anfrage verwendeten Begriffe:

  • Pflichtaufgaben nach Weisung sind die Leistungen nach dem AsylbLG. Hierzu zählt neben den Kosten der Unterbringung auch die Versorgung im Bereich der Gesundheit. Zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gehören die Finanzierung der Schulinfrastruktur für Flüchtlinge/Asylbewerber, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die frühkindliche Bildung.
  • Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind solche, auf die kein rechtlicher Leistungsanspruch besteht: Hierzu zählen Sozialtickets, Integrationskurse, Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung interkultureller Begegnungen.
  • Verdeckte Kosten der Pflichtaufgaben nach Weisung und der Freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ergeben sich z. B. in den nicht direkt ausgewiesenen Gemeinkosten für Mehrbedarf an Personal mit Folgekosten wie Pensionskosten, Sach- und Verbrauchskosten. Ebenso mittelbar sich aus der Situation ergebende Investitionskosten für Infrastrukturmaßnahmen wie Ausbau von Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen oder zusätzliche Kosten für Wohnungsbauförderung.

-> Antwort des Antrags (PDF)

Siegburg, 16. November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur realistischeren Abbildung der Ertrags- und Vermögenslage des Kreises beantragt die AfD-Fraktion, im Entwurf des Doppelhaushalts 2019-2020 folgende Änderungen vorzunehmen:

Im Produktbereich „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Sozialamtes (0.50.20) sind bisher die zu erwartenden Erstattungen des Bundes für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in Höhe von 100 % der Aufwendungen eingeplant.
Es wird beantragt, die geplanten Erstattungen an die bisher geleisteten Beträge anzupassen und entsprechend zu kürzen. Nach der Aussage der Verwaltung vom Frühjahr 2018 handelt es sich um eine Unterdeckung i.H.v. etwa 5 Mio. €.
Die beantragte Erstattungskürzung führt zu einer Verschlechterung des geplanten Ergebnisses für 2019 und 2020 in jeweils dieser Höhe. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die bisherigen Zusagen der Bundesregierung eine mögliche Rechtsgrundlage zur bilanziellen Erfassung einer entsprechenden Forderung gegenüber dem Bundeshaushalt darstellen. Sollte diese Finanzierung (mittels Einsparung) nicht möglich sein, müsste der Ausgleich durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Die letzte Ausgleichsmöglichkeit wäre eine Anpassung der Kreisumlage, welche möglichst vermieden werden sollte.

Begründung:

Die Verwaltung selbst sieht ein signifikantes Haushaltsrisiko, da bisher geleistete Erstattungen in erheblichem Maße nicht auskömmlich waren. Gemäß den Feststellungen zum Nachtragshaushalt 2018 handelt es sich um einen Fehlbetrag i.H. v. ca. 5 Mio. €.

Eine Endabrechnung für das Jahr 2017 ist bisher nicht erfolgt, so dass über die Handhabung der Jahre 2017 und 2018 Unklarheit besteht.
Dazu kommt, dass für das Jahr 2019 lediglich eine Ermächtigung an das BMAS vorliegt, die Erstattung durch Rechtsverordnung zu regeln; ausgeführt ist sie nicht. Daher herrscht bereits für 2019 erhebliche Rechtsunsicherheit, die einen Ansatz von Erstattungen in voller Höhe nicht rechtfertigt. Für die Jahre ab 2020 herrscht vollständige Unklarheit.

Der realistische (gekürzte) Ansatz der zu erwartenden Erstattung ist aus dem Grunde der Richtigkeit der Haushaltsplanung notwendig und geboten, da sonst ein unrichtiges Bild der zu erwartenden Ertrags- und Vermögenslage abgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort - Nichtberücksichtigung des Antrags (PDF)

Siegburg, 16. November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur Haushaltskonsolidierung (und zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen) beantragt die AfD-Fraktion, im Entwurf des Doppelhaushalts 2019-2020 folgende Umschichtung bzw. Einsparung durchzuführen:

Die geplanten Aufwendungen der Klimaschutzstelle (Produkt 0.66.50) werden für das Jahr 2019 auf 450.000 € reduziert. Für das Jahr 2020 und Folgejahre entfällt diese Position komplett.
Dies wird erreicht einerseits durch Reduzierung des Personals auf 1 (ab 2019) bzw. 0 Stellen (ab 2020) mit der Verminderung der entsprechenden Sachaufwendungen und internen Leistungsverrechnungen; andererseits werden die eingeplanten Transferleistungen (328 bzw. 214 T€) eingespart durch die Kündigung der Mitgliedschaft in der „Energieagentur Rhein-Sieg“ zum 31.12.2019 gem. § 5 Abs. 2 der Satzung.
Das eingesparte Personal kann in anderen Bereichen des Umweltamtes, insbesondere bei Überwachungstätigkeiten zu Einhaltung der Naturschutz-auflagen etc. (Produkt 0.66.60) eingesetzt werden.

Begründung:

Die Klimaschutzstelle weist als übergeordnetes Ziel die Reduktion der CO2-Emmissionen sowie den Ausbau der „erneuerbaren Energien“ aus. Dies soll auch das Ziel der „Energieagentur“ sein.
Die Tätigkeit der Klimaschutzstelle selbst als auch die Aktionen der „Energieagentur“ sind jedoch nicht geeignet, auch nur annähernd diese Ziele zu erreichen.
Der Kreis hat keinerlei Kompetenzen, mit der Ausnahme der eigenen Liegenschaften, den Ausbau der „erneuerbaren Energien“ zu beeinflussen. Im Übrigen ist auch deutlich geworden, dass der Ausbau der „erneuerbaren Energieträger“ trotz der enormen Subventionierung nicht zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in der Bundesrepublik geführt hat, da die notwendige Grundlast- und Notversorgung durch Kohle- und Gaskraftwerke gesichert werden muss.
Die jährliche Reduktion der CO2-Emissionen im Kreis, die als Kennzahl zur Beurteilung der Tätigkeit der Klimaschutzstelle angegeben wird, kann von dieser Stelle nicht beeinflusst werden.
Die Aktivitäten der „Energieagentur“ in Bezug auf Einsparung und effizienten Energieeinsatz, die ggf. in die Richtung sparsameren Umgangs mit fossilen Energieträgern hinausgehen könnten, stellen eine durch die öffentlichen Gelder subventionierte Konkurrenz zu Akteuren in der freien Wirtschaft (Energieversorgungsunternehmen, Handwerker, Verbraucherberatungs-stellen, freiberufliche Energieberater usw.) dar und sind deshalb abzulehnen.

Dies alles macht deutlich, dass das Geld, das der Kreis für diese Aktivitäten ausgibt, den Bürgern keinerlei Nutzen bringt und deshalb eingespart oder für sinnvollere Zwecke ausgegeben werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 28.November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat Schuster,
sehr geehrte Damen und Herren,

es wird zur Sitzung des ARK am 03. Dezember d.J. um Mitteilung zu nachfolgenden Fragen gebeten:

1. Wie wird bei einem Ausfall des Elektroverbundnetzes (Blackout) die Versorgung der lebenswichtigen Funktionen im Rhein-Sieg-Kreis gewährleistet, beispielsweise in/bei

  • Krankenhäusern,
  • Telekommunikationseinrichtungen (Festnetz und Mobil),
  • Energieversorgung der benzin-/dieselgetriebenen Kfz und sogenannten Elektroautos,
  • Heizungen in den Haushalten usw.

2. Für welche Betriebszeit sind beispielsweise die Notstromaggregate in den Krankenhäusern ausgelegt, bis diesen der Sprit ausgeht?

3. Was kommt danach, wenn das Elektronetz einige Tage nicht zur Verfügung steht?

Begründung:

Mit dem Argument Energiewende und Klimawandel werden immer mehr mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke abgestellt. Diese Kraftwerke fehlen dann, um die Grundversorgung zu sichern.
Die Energieversorgung der Industrie/Gewerbebetriebe, Bürger und Haushalte soll über sogenannte alternative Energien erfolgen wie Windräder, Sonnenkollektoren usw.  Diese Alternativen sind jedoch stark von den Witterungsbedingungen abhängig. Speichermöglichkeiten für Elektro-energien stehen in größeren Umfang nicht zur Verfügung.

D.h. es kann zu einem Zusammenbruch (sogenannter Blackout) des Elektro-Verbundnetzes kommen.

Im Jahre 2003 waren ca. drei Eingriffe pro Jahr erforderlich, um ein Blackout zu verhindern. 2017 waren es bereits ca. drei Eingriffe pro Tag (nach Prof. Dr.sc. techn. Dr. rer. nat. Wulf Bennert).

Die AfD-Fraktion bedankt sich für Ihre Zuarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf-Udo Rothe und Fraktionsteam

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 28.November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion stellt zum Haushaltsplan 2019 - 2020 den folgenden Antrag:

Die Kreisverwaltung trifft die notwendigen Vorbereitungen zur Umgestaltung einer Planstelle (ab 1. 4. 2019) zur speziellen Betreuung der in den Rhein-Sieg-Kreis kommenden Spätaussiedler und deutschen Rückwanderer.

Finanzierung:

In den Doppelhaushalt 2019/2020 des Rhein-Sieg-Kreises werden hierfür keine zusätzlichen Mittel eingestellt. Die personelle und finanzielle Ausstattung der Stelle wird durch Umstrukturierung innerhalb des Haushalts aus dem Bereich des Kommunalen Integrationszentrums (Produkt 0.07.10.) sichergestellt.

Begründung:

Die Umstrukturierung einer Planstelle innerhalb des kommunalen Integrationszentrums (KIZ) ist erforderlich, da die angesprochenen Gruppen andere Voraussetzungen, Erfordernisse und Bedürfnisse als die derzeit durch die kommunale Integrationsstelle betreuten Personenkreise aufweisen.

  • Das vordringliche Problem der in der Regel hochqualifizierten Spätaussiedler ist der drohende sozialer Abstieg nach der Umsiedlung, vielfach bedingt durch die mangelnde Qualität der angebotenen Deutschkurse der Stufen B1-C2.
  • Dagegen liegen bei den Rückwanderern die Probleme in der Regel im Fehlen eines integrierenden und stabilisierenden Hintergrundes, psychischen Problemen infolge der Auswanderung sowie vielfach der Verschuldung.

Betroffen sind bundesweit etwa 146.000 Personen (Stand 2016); für den Bereich des Rhein-Sieg-Kreises geschätzt etwa 1.000 Personen. Dies entspricht nach der Statistik der Verwaltung einer Planstelle des KIZ (<=> 1.000 Betreute).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edward v. Schlesinger, Vladimir Skoda, Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 28.November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion stellt zum Haushaltsplan 2019 -2020 den folgenden Antrag:

Die Kreisverwaltung richtet in einem dem Landrat unmittelbar unterstehenden Bereich (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) oder an einer anderen geeigneten Stelle in der Kreisverwaltung eine Stabsstelle zur Förderung der Heimat in geschichts-, regionalkultur- und brauchtumsvermittelnder Hinsicht ein.

Der Aufgabenbereich dieser Stelle sollte insbesondere umfassen:

1. Initiierung und Koordination der Umsetzung der heimatfördernden Aktionen und Programme des Fachministeriums NRW im Rhein-Sieg-Kreis.

2. Die Koordinierung und finanzielle Unterstützung der Heimat- oder historischen Vereine in den Gemeinden, um ihnen zu ermöglichen, Beiträge zur ganzheitlichen Lokalgeschichtsdarstellung zu erstellen und in einer Publikationsreihe zu veröffentlichen. Als Band 1 wäre die Publikation zum 50-Jahrestag des Rhein-Sieg-Kreises anzustreben.

Der Schwerpunkt der Beiträge soll nach Möglichkeit in den Perioden vor der eingetretenen Fremdbestimmung durch die französische Besatzung und der nachfolgenden preußischen Annexion liegen, die ausreichend präsent und in der Öffentlichkeit bekannt sind. Dabei sind auch schulpädagogische und museumsdidaktische Beiträge anzustreben.

3. Die Stabsstelle soll in geeigneter Weise darauf hinwirken, dass nicht nur das Kreisarchiv, sondern auch das Landesarchiv den mit dieser Aufgabe beschäftigten Vereinen einen erleichterten Zugang zu den erforderlichen Archivalien ermöglicht.

4. Die Stabsstelle soll in geeigneter Weise auf die Präsentation des Themas auf der Internetseite des Kreises, in der Programmstruktur des WDR (nach Vorbild des Bayrischen Rundfunks) und ggf. auf die Berücksichtigung des Themas in den Programmen der VHS hinwirken.

Finanzierung:

In den Doppelhaushalt 2019/2020 des Rhein-Sieg Kreises werden hierfür keine zusätzlichen Mittel eingestellt, sondern die personelle und finanzielle Ausstattung der Stabsstelle wird durch Umstrukturierung innerhalb des Haushalts durch die Ausgliederung einer Planstelle und der entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Bereich des Kommunalen Integrationszentrums (Produkt 0.07.10.) sichergestellt.

Begründung:

Das Rheinland war seit römischer Zeit das Ziel von etlichen Einwanderer-gruppen, die sich in der Region niedergelassen und überwiegend erfolgreich integriert haben. Gleichwohl fehlt häufig das Bewusstsein für die geschichtliche Entwicklung der Region, die in der Regel auf die Zeit seit der napoleonischen Besatzung reduziert wird.

Dem soll entgegengewirkt werden.

Neben der Herausbildung und Stärkung des Heimatverständnisses und des Heimatgefühls der autochthonen rheinischen Bevölkerung solle die beantragte Stabsstelle zur Vertiefung der bereits geglückten und Erleichterung der anzustrebenden Integration der neu Ankommenden beitragen.

Da es sich nicht nur im weiteren Sinne, sondern ganz konkret im erheblichen Maße um eine Verbesserung der Integration durch die Vertiefung der Geschichtskenntnisse und Herausbildung und Stärkung des Heimatgefühls handelt, ist es gerechtfertigt, diese Aufgabe durch die Aufteilung und Verkleinerung der Ressourcen zu erreichen, die bisher das KIZ beansprucht hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edward v. Schlesinger, Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 29. November 2018

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion hat das Schreiben des Bundes Deutscher Kriminalbeamter erreicht, das wir als Anlage in Kopie beifügen.

Wir bitten Sie als Leiter der Kreispolizeibehörde um eine Stellungnahme zu dem in diesem Schreiben geschilderten Sachverhalt, der offenbar großen Unmut bei diesem Personenkreis der Behörde verursacht. Eine so massive Unzufriedenheit bei einem Teil der Ordnungskräfte, die für die Sicherheit der Bürger im Kreis wesentlich und in der Bedeutung den anderen Teilen des Polizeiapparates (Verkehrspolizei, Schutzpolizei) mindestens gleichzusetzen sind, ist sehr beunruhigend. Gerade die reibungslose Arbeit der Kriminalpolizei auf den Feldern der Ermittlung und Prävention bei Einbruchs- und Gewaltdelikten, Banden- und organisierter Kriminalität usw. ist in den Zeiten der sich verschlechternden Sicherheitslage für die Bürger unentbehrlich.

Wir bitten Sie, die Antwort auf unsere Anfrage auf die Tagesordnung des Kreisausschusses/Kreistages zu setzen, den Sachverhalt zu klären und der Politik und der Öffentlichkeit zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda und die Fraktion

 
Anlage

-> Antwort 1 der Anfrage (PDF)
-> Antwort 2 der Anfrage (PDF)

2017

Siegburg, 19.05.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,

die im Rahmen der Brandschutzsanierung des Kreishauses bisher angefallenen Kosten (Summe Gesamtaufträge einschl. Nachträge) haben die seinerzeit in der Kostenberechnung (2013) veranschlagten Sanierungsaufwendungen (33,7 Mio. €) zwischenzeitlich fast erreicht (33,2 Mio. €; Kostenverfolgung Mai 2017).

Die AfD-Fraktion beantragt daher, in den zuständigen Gremien beschließen zu lassen, dass weitere Auftragsvergaben nur noch durchgeführt werden dürfen, wenn gleichzeitig festgelegt ist, in welchen Produktbereichen des Etats dafür ausgleichende Einsparungen im Budget vorgenommen werden bzw. wie die überschießenden Kosten auf andere Art und Weise kompensiert werden.

Freundliche Grüße

Norbert Klein, Peter Kurth, Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 23.05.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Sebastian Schuster,

es wird beantragt, auf der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Landwirtschaft (UmwA) am 12.06.2017 nachfolgenden Antrag als ordentlichen Tagesordnungspunkt (TOP) im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und zur Abstimmung zu bringen:

Im "Masterplan Energiewende" werden alle Vorgaben, die eine Reduzierung des CO2- Anteils der Lufthülle zum Ziele haben, aufgegeben. Die Ausführungen, wonach CO2 als klimaschädliches Gas bezeichnet wird, sind zu streichen.

Begründung:

Am 23.03.2017 wurde als TOP 4 im Umweltausschuss (UmwA) und nachfolgend am 03.04.2017 als TOP 11 im Kreisausschuss der sogenannte „Masterplan Energiewende Rhein-Sieg“ als integriertes Klimaschutzkonzept des Rhein-Sieg-Kreises vorberaten und am 04.04.2017 als TOP 11 im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen.

Kernpunkte des Masterplanes sind u.a. eine Reduzierung des als klimaschädlich angesehenen CO2- Gases:

  • mindestens 25 % Co2- Einsparung bis 2020 und
  • mindestens 80 % Co2- Einsparung bis 2050.

Wir sind der Ansicht, dass dieser Weg der forcierten CO2- Verringerung im Masterplan falsch und gegenüber den Menschen im RSK weder verantwortbar noch wirtschaftlich vertretbar ist.

CO2 ist kein schädliches, sondern lebensnotwendiges Gas, durch das ein Pflanzenwachstum überhaupt erst ermöglicht wird und somit die Lebensgrundlage der Menschen darstellt.

In der Anlage legen wir zur Untermauerung unserer Position diesem Änderungsantrag eine Petition von 300 namhaften US Wissenschaftlern an den amerikanischen Präsidenten Trump vor, die ein Umdenken in der Klimadebatte im Sinne der Aufgabe einer CO2-Reduzierung fordern (siehe Anlage).

Als legitimierte politische Vertreter im RSK sind wir dem Wohle der Bevölkerung verpflichtet. Wir bitten deshalb, die Zielsetzung im "Masterplan Energiewende" im vorgenannten Sinne zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf-Udo Rothe, Abg. der AfD- Fraktion
Dipl.-Ing. Peter Kurth, SKB der AfD- Fraktion

 
Anlagen:
Petition und Unterschriftenliste namhafter Wissenschaftler an US-Präsident Trump

f.d.R.

(N.Klein)

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 24.07.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,

seit dem 03.07.2017 wird im Kreishaus ein Team eines Sicherheitsdienstes zur Gewaltprävention eingesetzt. Ein Schwerpunkt des Einsatzes liegt im Bereich der Ausländerbehörde. Es ist anzunehmen, dass der Einsatz eines Sicherheitsdienstes nicht rein vorsorglich ohne jeglichen konkreten Anlass erfolgt, sondern offenbar durch einen oder mehrere sicherheitsrelevante Zwischenfälle, insbesondere im Bereich des Ausländeramtes, notwendig geworden ist.

Wir würden daher gerne wissen:

1. Kam es in der jüngeren Vergangenheit (seit dem Jahre 2015) bereits zu kritischen Vorfällen im Kreishaus?

2. Wenn ja:

Wann und wo ereigneten sich diese Vorfälle?

  • Um wie viele Vorgänge handelt es sich insgesamt?
  • Wie viele Mitarbeiter waren hierdurch betroffen?
  • Um welche Vorgänge/Anlässe handelte es sich im Einzelnen?
  • Auf welche Art und Weise wurden die Konflikte gelöst?
  • Ist bereits eine Person zu Schaden gekommen oder hat es Sachbeschädigungen gegeben?

Freundliche Grüße

Norbert Klein, Vladimir Skoda, Jürgen Fuchs, Peter Kurth und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 11.09.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Sebastian Schuster,
sehr geehrte Damen und Herren,

es wird gebeten, im öffentlichen Teil der kommenden Sitzung des Umweltausschusses nachfolgenden Anfrage als ordentlichen Tagesordnungspunkt (TOP) in den öffentlichen Teil der Sitzung aufzunehmen sowie schriftlich zu beantworten:

1 In welchen Gebieten/ landwirtschaftlich genutzten Flächen des Rhein-Sieg-Kreises werden Biozide der Familien
- Neonikotinoide und
- Glyphosat
ausgebracht?

1.1 Welche Mengen pro Fläche und Jahr werden versprüht?

2 Erfolgen auf Rückstände dieser Stoffe Trinkwasseruntersuchungen und Lebensmitteluntersuchungen?

2.1 Welche Schadstoffwerte wurden ggf. festgestellt?

Begründung:

Neonikotinoide stehen in Verdacht, neben der Varroamilbe bei Bienen insgesamt zu einem extremen Artenrückgang bei Wildbienen, Honigbienen und Schmetterlingen zu führen. Glyphosat wird als Krebseregend beim Menschen angesehen (u.a. nach Aussage der WHO).

Die AfD- Fraktion Rhein-Sieg bedankt sich für Ihre Bemühungen und aussagefähige Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf-Udo Rothe, Abg der AfD-Fraktion
Peter Kurth, SKB. der AfD- Fraktion
FdR; Norbert Klein, Abg. der AfD- Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 21.November 2017

Sehr geehrte Frau Walsken,

Sie haben anlässlich der Gedenkveranstaltung am 18.11.2017 auf der Kriegsgräberstätte Ittenbach als Vorsitzende des Bezirksverbandes des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. eine Ansprache gehalten. In dieser Rede haben Sie unsere Partei, die AfD, durch unmissverständliche Anspielungen in Zusammenhang mit Hass, Gewalt und Krieg gebracht. Gegen die von Ihnen geäußerten Anspielungen und Unterstellungen möchten wir uns, auch im Namen der mehr als 5,8 Millionen Wähler, die uns bei der Bundestagswahl ihr Vertrauen ausgesprochen haben, deutlich verwahren.

In keinem Wahl- oder Parteiprogramm, sonstigen offiziellen Materialien oder Äußerungen unserer Landesverbände oder des Bundesverbands der AfD lässt sich eine Begründung für die von Ihnen geäußerten Unterstellungen finden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir die in Ihrer Ansprache beinahe im Wahlkampfduktus wiederholt vorgebrachten Vorwürfe des Rahmens einer Gedenkveranstaltung für unwürdig, in der Sache unangemessen und falsch und mit Ihrer Position als zur Neutralität verpflichtete Beamtin und Leiterin einer Landesbehörde für unvereinbar halten.
Sie sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass eben solche ungerechtfertigten Vorwürfe genau die Spaltung, Entfremdung und den Hass in der Gesellschaft verstärken, deren Verbreitung und Zunahme Sie beklagen.

Sehr geehrte Frau Walsken, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie in der Zukunft bei Ihren öffentlichen Äußerungen der Ihnen auferlegten Neutralitätsverpflichtung größere Beachtung widmen und die Versuche, unsere auf den Prinzipien des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit basierende demokratische Partei zu schädigen, unterlassen würden.

Wir behalten uns vor, dieses Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Hochachtungsvoll

Vladimir Skoda

Vorsitzender der AfD- Fraktion
im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

-> Antwort (PDF)

2016

Siegburg, 12.01.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie, auch in Ihrer Funktion als Leiter der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Hat es im Verantwortungsbereich der Kreispolizeibehörde und im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn, soweit die entsprechenden Teile des Rhein-Sieg-Kreises betroffen sind, in letzter Zeit, insbesondere in der Silvesternacht, Vorkommnisse gegeben, die in ihrem Ablauf und Charakter den Ereignissen in Köln und in anderen Städten ähneln?

2. Sind den Polizeibehörden andere Ereignisse bekannt, die einen ähnlichen Kreis von Verdächtigen aufweisen?

3. Nach einem Bericht des General Anzeigers vom 07.01.2016 gab es in Bonn in der Vergangenheit Vorkommnisse, die der Polizei bisher nicht bekannt waren. So z.B. Ordnungsstörungen auf einer „Refuge-Welcome-Party“, die im November letzten Jahres von einer studentischen Hilfsorganisation veranstaltet wurde.
Gab es im Kreisgebiet in der Vergangenheit, insbesondere im 3. Quartal 2015, Ereignisse, die einem ähnlichen Muster entsprechen und bisher nicht öffentlich bekannt wurden?

4. Die Informationspolitik des Kölner Polizeipräsidiums zu den Silvester-ereignissen ist offensichtlich mangelhaft, teilweise auch vollkommen falsch gewesen.
Ist im Ihrem Verantwortungsbereich und in dem entsprechenden Bereich des Polizeipräsidiums Bonn eine solche Panne ausgeschlossen? Wie wird dies ggf. gewährleistet?

Wir bitten Sie, der Beantwortung der Fragen eine möglichst umfassende allgemeine Einschätzung der Sicherheitslage im Kreisgebiet für das 1.Quartal 2016, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf der Karnevalszeit, beizufügen.

Freundliche Grüße

Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 16.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

über die Ereignisse im öffentlichen Hallenbad der Stadt Bornheim sowie die Reaktionen der Verwaltung als deren Folge in der 2. KW des Jahres wurde in lokalen und überregionalen Medien ausführlich berichtet. Die Vorgänge dürfen somit als bekannt vorausgesetzt werden.

Wir bitten Sie, uns darüber Auskunft zu geben, ob

  • der Kreisverwaltung Informationen über ähnlich gelagerte Problemfälle in anderen Einrichtungen der kreisangehörigen Kommunen vorliegen;
     
  • die Kreisverwaltung ggf. seitens der Kommunen um Hilfe bei evtl. Informationsaustausch bzw. der Koordinierung von Maßnahmen gebeten wurde;
     
  • seitens des Rhein-Sieg-Kreises geplant ist, aus eigener Initiative Maßnahmen – als eigene, in Abstimmung/Kooperation mit den bzw. zur Unterstützung der Kommunen - zu ergreifen, um Belästigungen von Nutzern durch andere Besucher in öffentlichen Badeanstalten vorzubeugen und möglichst auszuschließen;
     
  • beabsichtigt ist, im Rahmen bestehender Kompetenzen seitens des Kreises spezifizierte Maßnahmen anzuregen, zu empfehlen oder anzuordnen, z.B.
     
    - nach Geschlechtern räumlich deutlich getrennte Umkleiden einzurichten oder
     
    - das Anbringen von Deckengittern zur Verhinderung des Überkletterns der Umkleidekabinen zu prüfen,
     
    - spezielle Badezeiten nur für Frauen anzubieten,
     
    - Ausweispflicht bei Betreten der Bäder vorzuschreiben bzw. Stammgastlisten o. ä. zu führen,
     
    - die Beschäftigung von ehrenamtlichen, geschulten Sicherheits-Helfern in Fällen häufiger auftretender Probleme in Erwägung zu ziehen etc.,
     
  • in anderer Weise durch Verwaltungshandeln oder ordnungsrechtlich darauf hingewirkt werden soll, dass ein weitgehend ungestörter und unbehelligter Badegenuss sowie Sportausübung für alle Nutzer zukünftig sichergestellt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Leiser, Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 19.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir beantragen, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 02.03.2016, des Kreisausschusses am 07.03. und des Kreistags am 09.03.2016 aufzunehmen:

TOP: Bericht der Kämmerin über die Entwicklung der Beteiligung des Kreises an der RWE AG und die Auswirkung auf den Kreishaushalt.

Begründung:

Nachdem der RWE-Vorstand am 17.02.2016 seine Empfehlung bekanntgab, die Dividende für das Jahr 2015 praktisch zu streichen (siehe z.B. FAZ vom 18.02.2016), ist der Kurs der RWE-Aktie um weitere über 10% auf unter 11,00 € abgestürzt. Für die mittelbare Beteiligung des Kreises an der RWE AG mit der bisherigen Bewertung von 26,61 pro Aktie droht damit die Notwendigkeit einer weiteren Abschreibung in zweistelligen Millionenhöhe, die damit ein Großteil der allgemeinen Rücklage („Eigenkapital“) des Kreises aufzehren würde. Auch die Ertragssituation des Kreises droht durch den Wegfall der Dividende aus dem Gleichgewicht zu geraten.

Angesichts dieser Entwicklung beantragen wir, die Kämmerin des Kreises möge sowohl im Finanzausschuss am 02.03.2016 als auch in der Sitzung des Kreisausschusses am 07.03.2016 und des Kreistages am 09.03.2016 ausführlich zu der Entwicklung und der Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des Kreises Stellung nehmen. Sie möge ebenfalls über die Möglichkeiten und die ggf. geplanten Maßnahmen der Kreisverwaltung berichten, den Auswirkungen dieser Entwicklung zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda und die Fraktion

-> Antwort - Stellungnahme 1 zum Antrag (PDF)
-> Antwort - Stellungnahme 2 zum Antrag (PDF)
-> Antwort - Stellungnahme 3 zum Antrag (PDF)

Siegburg, 27.07.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Kreistagsfraktion beantragt im Hinblick auf die Initiative der SPD (Antrag: „Demokratie stärken, Rechtsextremismus entgegentreten“ vom 01.07.2016) den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 30.08.2016 aufzunehmen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungskonzept gegen politisch motivierten Extremismus im Rhein-Sieg-Kreis zu entwerfen, das den entsprechenden Fachgremien zur Beratung vorgelegt werden soll“

Begründung:

Im Hinblick auf die verstärkten Aktivitäten von Extremisten in der Bundesrepublik ist es notwendig, auch im Rhein-Sieg-Kreis diesen Tendenzen mit einem fundierten Konzept zu begegnen und demokratische Kräfte zu unterstützen.

Dabei ist es nicht sinnvoll, das Handlungskonzept nur auf den Rechtsextremismus zu fokussieren. Eine solche Einengung bzw. Begrenzung des Handlungskonzeptes ist weder sachgerecht noch zielführend. Linker oder islamischer Extremismus ist nicht harmloser oder weniger gefährlich als der Rechtsextremismus.

Insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse wäre es der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, dass sich der Kreis der einen Gefahr annimmt, während er andere, gleich bedrohliche Gefahren, aber außer Acht lässt.

Eine ausgewogene Sicht- und Herangehensweise an das Thema „Extremismus“ ist daher unbedingt angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda, Norbert Klein, Arvid Ellenberger, Peter Kurth, Thomas Matzke und Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)
-> Antwort - Verweisung Konzept gegen Extremismus (PDF)

Siegburg, 30.09.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion bittet Sie, folgende Fragen durch die Kreisverwaltung beantworten zu lassen:

1. Sachverhalt: Die im Juni 2016 vorgelegte Kostenplanung weicht insgesamt um ca. 4,4 Mio. € von der ursprünglichen Planung ab. Die Verwaltung hat ausgeführt, dass diese Differenz einerseits durch die hohen Planungskosten für die Interimsmaßnahmen (760.000 € statt 200.000 €, d.h. fast das 4-fache) verursacht wird. Andererseits sollen nunmehr höhere Architekten- und Planungskosten u.Ä. von 8,2 Mio. € gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 4,9 Mio. € (Steigerung = 3,3 Mio. € oder 67%) anfallen. Als Begründung werden die gestiegenen Kosten der KG 300 und 400 aufgeführt; die Ansätze dieser beiden Kostengruppen sind aber gegenüber der ursprünglichen Planung gesunken, nicht gestiegen (ca. 346.000 €).

Bitte erläutern Sie:

  • Wodurch ist der ursprünglich um ein Vielfaches zu niedrige Ansatz der Interimsplanungskosten begründet?
     
  • Welche Faktoren haben zu dem zu niedrigen Ansatz der Architektenkosten geführt? Was genau wurde übersehen?
     
  • Wodurch ist sichergestellt, dass im gesamten Planungskonzept keine weiteren systematischen Fehler dieser Art enthalten sind und auch nicht mehr vorkommen werden?

1. Sachverhalt: Nach der nunmehr vorliegenden Planung betragen die reinen Baukosten für die Sanierungsvariante ca. 2.958 €/m² (38.463.000€:13.000m²) und für den Neubau ca. 4.807 €/m² (62.494.000€:13.000m²). Die entsprechenden Kosten für einen m³ umbauten Raum (bei geschätzter Durchschnittsgeschosshöhe von 3,5 m) betragen 845 €/m³ bzw. 1.373 €/m³.
Die verfügbaren Vergleichsdaten für einen vergleichbaren Neubau werden mit ca. 2.000 €/m² und ca. 380 €/m³ umbauten Raum (Statistisches Bundesamt: Reihe Bauen und Wohnen; Baukosten, 2015; Landkreis Cham: Richtsätze zur Errechnung der Baukosten, 2014) angegeben.

Alleine die für die Sanierung des CRBK Hennef geplanten Kosten übersteigen die Vergleichswerte für einen Neubau deutlich. Wenn die geschätzten Neubaukosten des BK den Vergleichswerten gegenübergestellt werden, ergeben sich um ein Vielfaches höhere Werte.

Bitte erläutern Sie:

  • Wodurch sind diese überhöhten Werte begründet?
     
  • Welche Faktoren und Besonderheiten haben zu einer solch exorbitanten Diskrepanz geführt?
     
  • Wie ist die Planung und Auslegung des Objektes im Sinne der sparsamen Haushaltsführung mit Blick für das Notwendige durchgeführt worden?

Freundliche Grüße

Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 04.10.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion bittet Sie um folgende, zusätzliche Auskünfte zu den gestellten Fragen:

1. Aus welchen EU- Ländern kommen Asylbewerber nach Deutschland?

2. Auf welchem Wege bzw. mit welchen Verkehrsmitteln (Bahn/Flugzeug/Schiff/Kfz) reisen die Asylbewerber aus diesen Ländern nach Deutschland?

3. Wie viele Asylbewerber werden dem Rhein-Sieg-Kreis täglich zugeteilt?

4. Wie sieht die zahlenmäßige Entwicklung geduldeter Asylbewerber im Rhein-Sieg-Kreis in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 aus?

5. Aus welchen Ländern stammen die geduldeten Asylbewerber jeweils in welcher Anzahl?

6. Auf welche Weise erfolgt die Kontrolle der durch das Ausländeramt ausgesprochenen Duldungen? Arbeitet das Amt eigenverantwortlich ohne jegliche („parlamentarische“) Kontrolle?

7. Welche konkreten Gründe liegen - auch in Zahlen - den im Rhein-Sieg-Kreis ausgesprochenen Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugrunde?

8. Gibt es Mehrfach-Duldungen (ggf.: Anzahl)?

9. Welche Kosten entstehen durch die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber, d.h.:

- welche Kosten wurden/werden jeweils jährlich/monatlich vom Rhein-Sieg-Kreis aufgewendet?

- welche Kostenanteile wurden/werden durch das Land NRW/den Bund dem Rhein-Sieg-Kreis erstattet?

- welche Kosten sind offen bzw. durch den Rhein-Sieg-Kreis zu tragen?

10. Wie viele Rückführungen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 angesetzt?

- Wie viele davon wurden auch konkret vollzogen?

- Wie viele davon sind sog. „freiwillige Ausreisen“?

- Welcher Zeitraum vergeht im Rhein-Sieg-Kreis durchschnittlich von der rechtlichen In-Vollzugsetzung bis zum tatsächlichen Vollzug der Abschiebung?

11. Wer ist seitens der Verwaltung für die konkrete Durchsetzung der Abschiebungen verantwortlich?

12. In der Presse wird berichtet, dass Asylbewerber nach erfolgter Antragstellung in Deutschland zeitnah Urlaub in ihrem Heimatland beantragen.

- Wie viele solche Fälle gibt es im Rhein-Sieg-Kreis?

- Welches Leistungsvolumen (€) wird für „Urlaubsreisen“ der Asylbewerber im Rhein-Sieg-Kreis aufgebracht?

Freundliche Grüße

Thomas Matzke, Ralf-Udo Rothe und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 15.11.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/2018 zu berücksichtigen und ggf. dem Personalausschuss zuzuleiten:

„Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises richtet im Aufgabenbereich der Ausländerbehörde - „Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten, Asyl“ - zwei Planstellen für Rückführungsbeauftragte ein“

Begründung:

Auf Anfragen von Kreistagsabgeordneten nach abgelehnten, nicht abgeschobenen Asylbewerbern im Rhein-Sieg-Kreis konnte seitens der Verwaltung auf wesentliche Fragestellungen keine befriedigende Auskunft gegeben werden, da ein entsprechendes Datengerüst zur Abfrage und Auswertung im Aktenverwaltungsprogramm nicht zur Verfügung steht.

Die AfD-Fraktion schlägt daher vor, aus dem Kontingent des Stellenplanes 2017/2018, in dem alleine 10 zusätzliche Stellen für Aufenthalts-angelegenheiten/Asyl vorgesehen sind, 2 Stellen kostenneutral umzuwidmen und für Aufgaben bei der Rückführung abgelehnter Antragsteller auszuweisen.

Mögliche Aufgabengebiete bezgl. der Stellenbeschreibung ergeben sich zum einen in der Ermittlung/Aufbereitung nicht bekannter Zahlenwerte bzw. dem Ausfiltern der benötigten Daten, zum anderen bei der Koordinierung und Überwachung der erforderlichen Rückführungsmaßnahmen.

Die Rückführungsbeauftragten geben dem Kreistag halbjährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit ab.

Freundliche Grüße

Vladimir Skoda, Thomas Matzke, Ralf-Udo Rothe und Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

2015

Siegburg, 20.01.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Vergangenheit kam es in deutschen Job-Centern mehrfach zu Angriffen von Kunden auf Mitarbeiter. Diese Angriffe endeten für die betroffenen Mitarbeiter in einigen Fällen sogar tödlich, zuletzt am 3. Dezember 2014 im Job-Center Rothenburg ob der Tauber. Es handelt sich hier nicht nur um ein lokales Problem; dies zeigt sich schon daran, dass der Deutsche Beamtenbund zunehmend auf die Gefährdung aufmerksam macht.

Wie uns bekannt ist, wächst die Sorge um ihre Sicherheit auch bei den Mitarbeitern in den Job-Centern im Rhein-Sieg-Kreis.

Wir möchten daher gerne wissen:

1. Wann und mit welchem Ergebnis hat der Rhein-Sieg-Kreis zuletzt eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in den Job-Centern des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen?

2. Welche präventiven und akut bei einer Gefährdungssituation greifenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter sind vorgesehen?

3. Halten Sie die Installation von Metalldetektoren oder sonstigen weiteren Sicherheitseinrichtungen in den Job-Centern des Rhein-Sieg-Kreises für sinnvoll?

Freundliche Grüße

Dr. Yorck Dietrich und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 28.01.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur besseren Beurteilung des Haushaltsentwurfs 2015/16 bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:

Kostenstelle: 0.01.30
Aufgabe: Pressestelle
Frage:
Welches Volumen hat der Vertrag mit dem Presse-Service-Portal (www.presse-service.de) der ruhr-concept KG? Welchen Nutzen zieht der Kreis daraus?

Kostenstelle: 0.01.50
Aufgabe: Büro Landrat, Öffentlichkeitsarbeit
Frage:
Wie viele der 8,15 FTE entfallen auf den Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit?

Kostenstelle: 0.10.20
Aufgabe: Organisation
Frage:
Wie teilen sich Mitarbeit und Kosten auf die wesentlichen Aufgabenblöcke des IT-Projektmanagements und der allgemeinen Organisationsberatung auf? Welche Einsparungen werden jährlich von diesem Bereich erwirtschaftet?

Kostenstelle: 0.10.30
Aufgabe: Informationstechnik
Frage:
Neben den unter 0.10.30 und 0.10.20 aufgeführten IT-Dienstleistungen werden offenbar eine Vielzahl extern hinzugekaufter Leistungen direkt auf den Empfängerkostenstellen (jeweils in Zeile 16) verrechnet. Wie hoch ist der gesamte Aufwand für Leistungen der Informationstechnik und wie teilt er sich in selbst erbrachte und hinzugekaufte Leistungen auf? Welche Leistungen werden hinzugekauft? Warum werden nicht sämtliche IT-Dienstleistungen auf 0.10.30 gesammelt und dann über interne Leistungsbeziehungen verrechnet?

Kostenstelle: 0.11.10, 0.11.20
Aufgabe: Personalwirtschaft, Personalmanagement
Frage:
Welche Personaldienstleistungen in welcher Höhe werden vom Kreis extern hinzugekauft?

Kostenstelle: 0.11.40
Aufgabe: Allgemeine Dienste
Frage:
Wie teilen sich die Mitarbeiter auf die auf S. 52 des Entwurfs genannten Aufgaben auf (ungefähre Angabe)?

Kostenstelle: 0.20.10
Aufgabe: Gebäudewirtschaft
Frage:
Welche Aufgaben nehmen die 27,6 FTE der Gebäudewirtschaft wahr? Welche Leistungen des Facility-Managements kauft der Kreis extern hinzu?

Kostenstelle: 0.50.70, 0.52.10
Aufgabe: Elterngeld, Versorgungsamt
Frage:
Welche Zielvorgaben für den Personalaufwand (in FTE) bei der Bearbeitung des Elterngeldes / Versorgungsamtes gab es zum Zeitpunkt der Dezentralisierung dieser Aufgaben (Überführung auf den Kreis)?

Kostenstelle: 0.90.11
Aufgabe: Regionale Kooperationen
Frage:
Welche Aufgaben werden genau von dem angegebenen 1 FTE wahrgenommen, da die beschriebenen operativen Aktivitäten ja offenbar über Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert werden?

Kostenstelle: Allgemein
Aufgabe: Alle
Frage:
Welche Bereiche der Kreisverwaltung wurden in den letzten fünf Jahren einer Aufgabenüberprüfung bzw. Ressourcenbemesssung unterzogen? Welche Einsparungen (umgesetzt) resultierten daraus jeweils?

Kostenstelle: Allgemein
Frage:
Gibt es in der Kreisverwaltung ein betriebliches Vorschlagswesen oder Ideenmanagement? Wenn ja, welche Einsparungen werden dadurch bisher generiert?

Freundliche Grüße

Dr. Yorck Dietrich, Ralf-Uter Haritz und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 09.02.2015

Begründung:

Eine nachhaltige Gesundung der Kreisfinanzen (Senkung des Kreisumlagesatzes bzw. Wiederaufbau einer Ausgleichsrücklage) erfordert Einschnitte auf der Kostenseite, die über das hinausgehen, was bei Sparmaßnahmen in der Vergangenheit erreicht wurde. In Ergänzung zu unserem Antrag auf ein mittelfristig angelegtes Kostenstrukturprojekt beantragen wir die folgenden Einsparungen:

Pressestelle (0.01.30)

  • Verminderung um 1 FTE
  • Begründung: im Vergleich zu anderen Kreisen ist der Aufwand für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (vgl. auch 0.01.50) hoch. Eine Verminderung, z.B. durch Reduzierung der hohen Zahl belangloser Pressemitteilungen, dürfte ohne Beeinträchtigung der Qualität möglich sein. Bereits jetzt indizieren die angegebenen Mengentreiber einen Personalaufwand von 3 statt von 4 FTE.

Pressestelle (0.01.30)

  • Kündigung des Vertrages betr. Presse-Service-Portal mit der ruhr-concept KG
  • Begründung: da der Adressatenkreis lokal ist, ist ein Nutzen der Verbreitung von Pressemitteilung über dieses Portal nicht erkennbar. Eine Verbreitung über die Internetseite des Kreises sollte ausreichen.

Kreistagsbüro (0.01.40)

  • Kürzung der Fraktionszuwendungen um 10 Prozent sowie Wegfall der Unterstützung der Arbeit von Jugendorganisationen von Parteien
  • Begründung: Beitrag der Fraktionen zum Kostenstrukturprojekt. Eine signifikante Beeinträchtigung der Fraktionsarbeit ist nicht zu erwarten.

Kommunales Integrationszentrum (0.01.70)

  • Aufhebung des Beschlusses zur Gründung des KI, Verzicht auf weiteren Ausbau und Abwicklung der bestehenden Aktivitäten
  • Begründung: Ein messbarer Nutzen des KI ist nicht erkennbar. Die Gründung des KI ist ein falsches Signal gegenüber dem Land NRW. Mittelfristig sind hohe Folgekosten für den Kreis möglich. Von Seiten der Gemeinden wurde das KI überwiegend abgelehnt.

Liegenschaften & Versicherungen (0.22.10)

  • Reduzierung des Personalaufwandes um mindestens 0,5 FTE
  • Derzeit betragen die Verwaltungskosten mehr als 50 Prozent der Mieterträge. Der angegebene Verwaltungsaufwand für Vermietung und Versicherungen sollte mit ca. 0,5 FTE statt mit 1,35 FTE zu bewältigen sein.

Stiftung Festspielhaus Beethoven (0.41.10)

  • Aufhebung des Beschlusses zur Mitfinanzierung der Stiftung mit der Folge der Aufhebung der entsprechenden Bewilligungen / Ermächtigungen
  • Begründung: der „Business Case“ für das Festspielhaus wird zurecht als zu optimistisch angesehen. Es ist nicht geklärt, wer für die zu erwartenden Defizite aufkommt und welche Risiken für den Kreis daraus resultieren. Angesichts der negativen Historie von Bonner Großprojekten sind weitere Risiken zu erwarten. Ein Joint Venture mit einer für ihr schwaches Management und unsolides Haushaltsgebaren bekannten Stadt ist grundsätzlich fragwürdig.

Fachbeirat Inklusion (0.50.40)

  • Aufhebung des Beschlusses zur Gründung des Fachbeirats
  • Begründung: der Nutzen des Fachbeirats für den Kreis ist auch in den jüngsten Beratungen nicht deutlich geworden, vielmehr wird damit ein problematischer Präzedenzfall geschaffen, der zur Aufblähung von Strukturen führen kann.

Planungsamt (0.61)

  • Reduzierung um mindestens 3 FTE
  • Begründung: Umsetzung des Gutachtens des GPA vom November 2014

Bauaufsichtsamt (0.63)

  • Reduzierung um mindestens 2 FTE
  • Begründung: Folgerung aus dem Gutachten des GPA vom November 2014. Das Gutachten legt ein deutliches Abbaupotenzial nahe, auch im Vergleich zur Benchmark Kreis Gütersloh.

Klimaschutz (0.66.50)

  • Abbau der gesamten Klimaschutz-Stelle
  • Begründung: signifikante Auswirkungen der von dieser Stelle wahrgenommenen Aktivitäten auf das Weltklima sind nicht nachweisbar.

Kompetenzzentrum Frau und Beruf (0.90.11)

  • Abbau des Kompetenzzentrums
  • Begründung: die Aktivitäten des Zentrums deuten darauf hin, dass hier im wesentlichen Mitnahmeeffekte generiert werden. Signifikante Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation im Kreis sind nicht anzunehmen. Bei einem evtl. Auslaufen der Förderung sind Folgekosten für den Kreis möglich.

Regionale Kooperationen (0.90.11)

  • Abbau der Stelle
  • Begründung: mit Auslaufen des Kompetenzzentrums Frau und Beruf ist die Notwendigkeit einer ganzen Stelle nicht mehr erkennbar.

Einstellungsstopp

  • Verzicht auf die Besetzung sämtlicher 26 neu zu schaffender Stellen sowie Verzicht auf die Besetzung freiwerdender Stellen, solange die Ziele des Kostenstrukturprojekts (vgl. separater Antrag) nicht erreicht sind
  • Begründung: bevor nicht alle Bereiche der Kreisverwaltung auf nachhaltige Kostenstrukturen hin ausgerichtet sind, sollten Neueinstellungen unterbleiben. Auch dort, wo die Erzielung von Mehreinnahmen als Begründung für Neueinstellungen angegeben wird, ist zweifelhaft, ob die Mehreinnahmen dauerhaft anfallen werden.

Von den hier beantragten Sparmaßnahmen erwarten wir fortlaufende Einsparungen in Höhe von mindestens 2,2 Millionen EUR. Hinzu kommen wegfallende mögliche Investitionen in Höhe von 3,0 Millionen EUR.

Darüber hinaus beantragen wir, folgende Bereiche der Kreisverwaltung einer näheren Untersuchung auf Aufgabenumfang (auch: Service Level) bzw. Effizienz zu unterziehen, da Vergleiche mit anderen Kreisen, gängigen Benchmarks oder auch Aufwandsschätzungen unter Zugrundelegung der angegebenen Aufwandstreiber (Mengen) deutliche Einsparpotenziale nahelegen. Wo noch andere Gründe für solche Potenziale sprechen, sind sie angegeben:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Büro Landrat (0.01.50): hier wäre der Bereich Öffentlichkeitsarbeit betroffen, dessen Aufwand zusätzlich zu der schon recht stark ausgestatteten Pressestelle anfällt
  • Organisation (0.10.20): hier wäre zu prüfen, ob der Aufwand für die allgemeine Organisationsberatung durch die erwirtschafteten Einsparungen gedeckt wird
  • Personalwirtschaft (0.11.10): dieser Bereich erscheint im Vergleich zum Personalmanagement (0.11.20) übergewichtet. Zu prüfen wäre auch eine Shared-Service-Lösung
  • Allgemeine Dienste (0.11.40)
  • Kreisarchiv, Bibliothek (0.17.10): zu prüfen wäre insbesondere eine Reduzierung des Service Levels
  • Gebäudewirtschaft (0.22.30): Personalkosten
  • Gebäudewirtschaft (0.22.30): Sachkosten
  • Elterngeld (0.50.70) und Versorgungsamt (0.52.10): zu prüfen wäre, ob bei der Dezentralisierung dieser Stellen angenommene Einsparpotenziale tatsächlich realisiert wurden. Ziel sollte sein, die Kosten komplett aus dem Landeszuschuss zu decken
  • Hilfen für Jugendliche, Jugendeinrichtungen und junge Familien (0.50.60, 0.51.20, 0.51.40, 0.57.20): die Beschreibungen legen Aufgabenüberschneidungen dieser auf zwei Referate verteilten Stellen vor. Zu prüfen wären Einsparungen durch einheitliche Koordination von Leistungen bzw. durch Wegfall von Zuschüssen aufgrund von Doppelarbeit
  • Gesundheitsförderung (0.53.10) und Gesundheitsdienstleistungen (0.53.30)
  • Grundstückswertermittlung (0.62.40)

Freundliche Grüße

Dr. Yorck Dietrich und Fraktion

Siegburg, 09.02.2015

Begründung:

Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2015/16 legt der Rhein-Sieg-Kreis eine Planung vor, die kurzfristig auf einen ausgeglichenen Haushalt zielt und damit eine weitere Verringerung der Rücklagen vermeidet. Wie den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan (S. 16f.) zu entnehmen, ist die Planung jedoch mit erheblichen Risiken belastet. Zudem steigt auch nach dem Haushaltsentwurf der Satz der Kreisumlage zunächst weiter an.

Mittelfristig sind weitere Risiken nicht auszuschließen, die zu einer weiteren Steigerung der Kreisumlage führen können:

  • Ein Wiederanstieg des Zinsniveaus mit dramatischen Folgen für die Finanzen aller Gebietskörperschaften
     
  • Weitere ungeplante Kostensteigerungen im sozialen Bereich
     
  • Höhere ungeplante Kostensteigerungen im Personalbereich

Eine strukturelle Gesundung der Kreisfinanzen würde dagegen zu Haushaltsüberschüssen führen, die entweder für eine Senkung des Kreisumlagesatzes und damit eine Entlastung der Städte und Gemeinden oder für den Wiederaufbau einer Ausgleichsrücklage Verwendung finden könnten.

Das Bestreben, eine solche Gesundung herbeizuführen, ist in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht zu erkennen. Rein inkrementelle Verbesserungen (im einstelligen Millionenbereich), wie sie üblicherweise in Haushaltsberatungen zustande kommen, reichen dafür nicht aus.

Die AfD-Fraktion schlägt daher vor, ein auf strukturelle Gesundung hin angelegtes Kostenstrukturprojekt zu beschließen, das zu einer tiefgreifenden und nachhaltigen Verbesserung der Aufwandsseite im Haushalt führt. Es soll außerdem den notwendigen Mentalitätswandel der gesamten Verwaltung hin zu einer strikten Kosten-Nutzen-Orientierung fördern.

Die erfolgreiche Durchführung eines solchen Projekts hätte folgende Vorteile

  • Vorgabe einer klaren Leitlinie für das Ausgabengebaren des Kreistags, die Einsparentscheidungen im Einzelfall erleichtert
     
  • Steuerung der Kreisfinanzen durch finanzielle Ziele auf Ebene des Gesamthaushalts und der Teilhaushalte, die der Intention des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht
     
  • Konzentration der Haushaltsdiskussion auf die Erreichung von messbaren Zielen anstelle von Diskussionen über unzusammenhängende Einzelmaßnahmen
     
  • Stärkung der Vorbildfunktion des Kreises gegenüber den Städten und Gemeinden, die sich bei der Bewältigung ihrer teils selbstverschuldeten Haushaltsnöte nicht mehr länger durch Verweis auf steigende Kreisumlagen rechtfertigen könnten
     
  • Bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Land, da die berechtigten Beschwerden des Kreises über Benachteiligung bei den Mittelzuweisungen durch aktives Handeln wirksam untermauert werden

Inhalt des Kostenstrukturprojekts

Um eine nachhaltige Verbesserung der Kostenstrukturen zu bewirken, muss die Einsparung mögliche überplanmäßige, zukünftige Kostensteigerungen kompensieren. Zugleich muss das Projekt dem Umstand Rechnung tragen, dass der überwiegende Teil der Aufgaben gesetzlich festgelegt und das entsprechende Finanzvolumen nur in geringem Maße durch den Kreis beeinflussbar ist.

  • Angestrebt wird eine Senkung der Kosten, gemessen am Soll 2015, um 20 Millionen Euro, d.h. um etwa drei Prozent
     
  • Das Kostenstrukturprojekt muss alle Teile des Haushalts umfassen, also
     
    - Massive Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben (0,5 – 1 Prozent vom Haushaltsvolumen)
     
    - Deutliche Kürzungen beim Personalbestand (Steigerung der Effizienz, Aufgabenkritik, Anpassung von Standards/des Service Levels) in Höhe von ca. 10 % (ca. 1 Prozent vom Haushaltsvolumen)
     
    - Verbesserungen auch bei Pflichtleistungen, z.B. durch Nutzung von Ermessensspielräumen, zielorientiertes Fallmanagement (z.B. im sozialen Bereich) (1 – 1,5 Prozent des Haushaltsvolumens)
     
  • Das Kostenstrukturprojekt muss mehrjährig angelegt sein und bisherige Festlegungen in Frage stellen
     
    - Die Definition der Sparmaßnahmen sollte nach einem Jahr (d.h. im Frühjahr 2016) abgeschlossen sein. Das Ergebnis sollte in den Haushalt übernommen werden (z.B. über einen Nachtragshaushalt)
     
    - Umsetzung der Einsparungen im Personalbereich und bei Pflichtleistungen beansprucht längere Zeiträume
     
    - Auch bereits beschlossene Einrichtungen bzw. Verpflichtungen müssen auf den Prüfstand
     
    - Bis zur Definition der Sparmaßnahmen sollte für die Verwaltung ein Einstellungstopp verhängt werden
     
  • Das Einsparziel versteht sich als Bruttoeinsparung, d.h. ungeachtet der Finanzierung der wegfallenden Aufgaben bzw. Stellen. Oftmals führt die Inanspruchnahme von Zuwendungen oder Subventionen längerfristig zu Folgeausgaben beim Kreis; der kurzfristige Wegfall solcher Gelder muss also in Kauf genommen werden.
     
  • Das Kostenstrukturprojekt muss durch eine neue, entscheidungsorientierte Steuerung und Darstellung des Kreishaushalts unterstützt werden
     
    - Formulierung finanzieller bzw. finanzrelevanter Ziele für den Gesamthaushalt und die Teilhaushalte
     
    - Steuerung des Haushalts über Kennzahlen auf hoher Ebene
     
    - Angaben von Benchmarkwerten für die Teilhaushalte (vgl. z.B. Haushaltsplan Kreis Gütersloh)
     
    - Durchführung eines regelmäßigen Kostenbenchmarkings mit ca. fünf vergleichbaren Kreisen und Angabe der Ergebnisse auch in den Haushaltsplänen
     
    - Flächendeckendes Benchmarking aller in den letzten Jahren noch nicht untersuchten Teile der Kreisverwaltung
     
    - Übernahme der Ziele in die persönlichen Ziele der Führungskräfte, soweit möglich
     
    - Betriebliches Vorschlagswesen bzw. Ideenwettbewerb mit attraktiven Prämien für Sparvorschläge von Mitarbeitern des Kreises
     
  • Die Projektleitung sollte der Landrat persönlich haben, die operative Durchführung beim Kämmerer liegen
     
  • Das Kostenstrukturprojekt sollte durch einen Lenkungssauschuss, dem je ein Vertreter der Kreistagsfraktionen angehört, begleitet werden. Der Lenkungsausschuss nimmt nicht nur regelmäßige Fortschrittsberichte der Verwaltung entgegen, sondern bringt eigene Vorschläge ein und stößt Analysen an. Durch ihre Mitwirkung im Lenkungsausschuss übernehmen die Kreistagsfraktionen Mitverantwortung für die Erreichung des Einsparziels

Wir sind überzeugt, dass das angestrebte Einsparziel ehrgeizig, aber mit festem Willen erreichbar ist. Stichprobenartige Grobbewertungen bei einzelnen Kostenstellen, aber auch Beispiele aus anderen Kreisen stützen diese Einschätzung. Alle Fraktionen des Kreistages sind aufgerufen, bei der Definition und Umsetzung eines Kostenstrukturprojekts mitzuwirken!

Freundliche Grüße

Dr. Yorck Dietrich und Fraktion

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 25.02.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

in Bezug auf die geplante Rettungswache in Bornheim ergeben sich aus unserer Sicht zwei Fragenkomplexe:

1. Warum ist das Gebäude der geplanten neuen Rettungswache so viel teurer als z.B. die geplante Rettungswache Much?

2. Warum wurde im Jahre 2013 eine Garage in Bornheim für die aktuelle Rettungswache neu errichtet (94.191 €)?

Deshalb möchten wir gerne wissen:

  • Wie sind die höheren Kosten für die Rettungswache Bornheim im Vergleich zu den Kosten anderer Rettungswachen (z.B. Ruppichteroth, Swisttal, Much) zu erklären? Das Gebäude für die Rettungswache Bornheim soll etwa 2,5mal so viel wie das Gebäude der geplanten Rettungswache in Much kosten. Erläutern Sie hierzu bitte die sachlichen Gründe, die zu diesem im Vergleich deutlich höheren Kostenansatz geführt haben.
     
  • Im Haushaltsplan wird auf Seite 497 eine bereits im Jahr 2013 für den Rettungsdienst gebaute Garage in Bornheim erwähnt.
    Hierzu bitten wir Sie die folgenden Aspekte zu erläutern:
     
    - Für die neue Rettungswache wird offensichtlich ein neues Grundstück erworben (Ansatz 578.000 €)?
     
    - Befindet sich die genannte Garage auf dem gleichen (oder einem angrenzenden) Grundstück, auf dem das neue Gebäude errichtet wird?
     
    - Wird diese Garage ggf. in das neue Gebäude integriert oder vor dem Neubau abgerissen?
     
    - Hat man bei Errichtung dieser Garage bereits berücksichtigt, dass wenige Jahre später ein Neubau notwendig wird?
     
    - Welchen Einfluss auf die Kosten des anstehenden Neubaus hat die Errichtung der Garage im Jahr 2013?

Freundliche Grüße

Ralf-Uter Haritz, Christoph Behr und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Siegburg, 12.03.2015

Sehr geehrte Frau Biegler,

wie besprochen übermittle ich Ihnen hiermit vorab die Themen zur Eigenprüfung des Abschlusses 2014, die Sie bitte an die Verwaltung zur Stellungnahme/Erläuterung weiterleiten möchten. Die entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion geht Ihnen Anfang der kommenden Woche zu.

1. Bestand, Zweckbeschreibung und Risikobeurteilung (z.B. die Höhe der abgesicherten Verbindlichkeit oder des Risikos) der vom Kreis übernommenen Bürgschaften.

2. Einzeldarstellung der in der Position „Bebaute Grundstücke“, insbes. Pos. 2.2.4. „Sonstige Gebäude“ enthaltenen Gebäude nach dem Schema:  Anschaffungsjahr/ursprüngliche und nachträgliche AK- HK/kumulierte AfA/Buchwert.

3. Einzeldarstellung der geplanten und tatsächlich erzielten Finanzerträge.

4. Erträge/Kosten/Anteil am Stromverbrauch der kreiseigenen Photovoltaikanlage.

5. Stand des Verfahrens in Sachen Blockheizkraftwerk.

Mit freundlichen Grüßen

Vladimir Skoda
Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

Siegburg, 26.05.2015

Sehr geehrter Herr Steiner,

nachfolgend erhalten Sie einen Antrag der AfD-Fraktion für die Sitzung des PVA am 11. Juni 2015.

Antrag

Die Kreistagsfraktion der AfD beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, mit eigenen Mitteln eine Grobbewertung von Modellen vorzunehmen, wie die Mobilität im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises durch Aktivierung und Nutzbarmachung freier Kapazitäten bei privaten Personenkraftwagen über primär internetbasierte Vermittlungsmodelle (Share Economy) verbessert werden kann. Leitfragen für die Grobbewertung sind

  • Welche Überlegungen und Aktivitäten für innovative Mobilitätsmodelle im ländlichen Raum hat es bisher in der Region gegeben?
  • Welche der bereits diskutierten bzw. unten genannten Modelle sollten vertieft im Hinblick auf eine Einführung geprüft werden?
  • Mit welchem Zeit-und Ressourcenaufwand und zu welchen Kosten wäre eine solche Prüfung möglich (Grobschätzung)?

Die Begründung haben wir des Umfangs halber auf den folgenden Seiten aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Yorck Dietrich

 
Begründung

Übersicht:

1. Im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises ist ein weiter wachsender Bedarf an Mobilität vorhanden aufgrund

  • a. Von Alterung der Bevölkerung
  • b. Abnehmender lokaler Versorgung (Geschäfte, Ärzte usw.)
  • c. Des Zuzugs wirtschaftlicher schlechter gestellter Personenkreise

2. Der Verödung des ländlichen Raums durch Wegzug von Bewohnern muss entgegengewirkt werden (Strukturpolitik). Dazu gehört auch der Ausbau von Mobilitätsangeboten

3. Allein durch einen Ausbau des ÖPNV kann der Bedarf an Mobilität nicht vollständig abgedeckt werden

  • a. Aufgrund finanzieller Restriktionen
  • b. Weil der Einsatz der knappen Mittel in Verdichtungsräumen betriebswirtschaftlich, ökologisch und verkehrspolitisch vermutlich effektiver ist

4. Alternative Mobilitätsangebote sind kein Ersatz für den ÖPNV, sondern eine notwendige Ergänzung

5. Bei privaten PKW sind erhebliche, nicht genutzte Kapazitäten vorhanden

  • a. Die Dichte an PKW im ländlichen Raum ist hoch
  • b. Es sind sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr freie Kapazitäten vorhanden
     
    - i. Geringe Besetzung fahrender PKW (Berufs-, Einkaufsverkehr)
    - ii. Geringe Nutzung vorhandener PKW (z.B. Zweitwagen)

6. Neue Techniken ermöglichen eine bessere Vernetzung von Angebot und Nachfrage nach Mobilität

  • a. Internet
  • b. Smartphone / Apps
  • c. Ergänzt um konventionelle Verfahren wie z.B. Call-Center

7. Zumindest ein Teil des Mobilitätsbedarfs kann durch solche alternativen Angebote gedeckt werden

8. In anderen Landkreisen wurden bereits Erfahrungen mit derartigen Angeboten gesammelt, die ausgewertet und genutzt werden können

9. Eine Mitfinanzierung z.B. durch LEADER-Mittel (sofern die Bewerbung Erfolg hat) ist möglich

-> Antwort - Ablehnung des Antrags (PDF)

Siegburg, 17.09.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

die AfD-Fraktion bittet um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Liegen Erkenntnisse darüber vor, dass es seit der Inbetriebnahme des „Blitzers“ häufig zu einem abrupten Abbremsen der Kfz durch die Verkehrsteilnehmer bis auf ca. 60 km/h (anstelle der erlaubten 100 km/h) und damit zu Verkehrsgefährdungen kommt?

2. Ist bekannt, dass diese Vorgänge zum einen zur Entstehung kleinerer Staus (zusätzlich zu der Verlangsamung des Verkehrs, die durch das Einfädeln der Fahrzeuge auf die BAB 59 kurz vor der Messanlage gegeben ist) beitragen, zum anderen zu Gefährdungen durch extremes Beschleunigen und teils unkontrolliertes Überholen (ohne Blinken oder Prüfung, ob die Spur frei ist) nach dem Passieren der Messstelle führen?

3. Wie viele Unfälle infolge überhöhter Geschwindigkeit ereigneten sich zuvor (in den letzten 3-5 Jahren) konkret auf dem Streckenabschnitt, der nun verkehrstechnisch durch die stationäre Blitzanlage überwacht wird?

4. Wie hoch sind/waren die Unfallzahlen im Vergleich dazu an den anderen Standorten von Geschwindigkeitsmesseinrichtungen im Kreisgebiet vor deren Installation und danach?

Freundliche Grüße

Norbert Klein und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

2014

Siegburg, 07.11.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten die Verwaltung (Rechtsamt) um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Welche Daten der zu behandelnden TOPe dürfen auch dann den Mitgliedern der Ausschüsse bzw. den Kreistagsabgeordneten nicht offenbart werden, wenn sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung nach § 8 Abs.1 der GO behandelt werden?

2. Wie bzw. unter welchen Umständen und über welche Tatsachen darf die Öffentlichkeit bezüglich der Fakten eines nichtöffentlich behandelten TOPes gemäß § 27 der GO informiert werden?

3. Durch welche Institution(en) und Verfahren wird überprüft und sichergestellt, dass bei von der Verwaltung geführten Vertrags-verhandlungen die gebotene Distanz und Interessenneutralität zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen Vertragspartner gewahrt bleibt?

Bitte lassen Sie uns eine möglichst ausführliche und genaue Bewertung der Rechtslage mit Angabe der einschlägigen Rechtsnormen zukommen.

Freundliche Grüße

Vladimir Skoda und Fraktion

-> Antwort zur Anfrage (PDF)

Alternative für Deutschland
Kreistagsfraktion Rhein-Sieg

Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Telefon: 02241-133620
afd[at]rhein-sieg-kreis[dot]de